Sicherungsverwahrung


Fakten und Prognosen über die Sicherungsverwahrugs

Debatte die zum Nachdenken führen sollen:

80 freizulassende Straftäter Deutschlandweit

19 davon Bayernweit

14 davon bereits auf freiem Fuss

Anzahl steigend

Gerichtsurteil (EU Gerichtshof für Menschenrehte)

Bayrische Justizministerin: “Sicherungsverwahrung (SV) unvermeidbar”

SV ab 15 Jahren Haft ansetzbar

Rundumüberwachung

Richtige Einschätzung der Straftäter für Maß an Überwachung nötig

Bundesjustizministerin will bisherige Sicherungsverwahrung kippen

Bedrohung der freigelassenen durch Selbstjustiz der Bevölkerung

Gefahr für die Allgemeinheit geht aus

Innerhalb 2 Jahren nach Freilassung:

1/3 rückfällig = schwere Verbrechen

1/3 leichte Verbrechen

1/3 Straffrei

Freiheit und Recht des Einzelnen steht gegen Sicherheit der Allgemeinheit

Derzeit entscheiden die bayrischen Gerichte über die Freilassung (aufhebung der SV) in Bayern

Nürnberger Oberlandesgericht:

“Grundrecht der Sicherheit der Bevölkerung würde in einem solchem Fall der Entlassung massiv beeinträchtigt werden”

Fälle werden weiterhin grundsätzlich in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden

bezieht sich auf Taten vor 1998

bis dato: Sicherungsverwahrung max. bis 10 Jahre anordbar

“Im Strafrecht, kann eine Strafe nachträglich nicht verlängert werden…”

EGMR (Europäisher Gerichtshof für MenschenRechte):

Rechtsmitteleinspruch von Schnarrenberger gegen das Uteil des EGMR -> leider erfolgslos

Was kommt auf die Bevölkerung zu?

Staftäter können der Polizei entkomme!

Sicherheit deshalb nur begrenzt möglic!

Strafhaft und Sicherungshaft trennen?

Bundesregierung im Streit (Urteil war bereits Ende 2009)

Koorlition allerdings im Einklang über Ausgestalltung der Haft muss geändert werden (veranlasst durch EGH)

Die alte Regierung hat die nun gekippten Gesätze erlassen

Gewerkschaft der umfasst Polizei (60% der Polizisten)

Einsatzkräfteeinsatz für 1 Person: 20 Polizisten

ca. 80 Straftäter * 20 = cja. 1.600 Einsatzkräfte

Konzentrierung auf gefährlichste Straftäter!

Dadurch Gefahr der zu wenigen Überwachugn anderer…

Hilfsmaßnahmen

Ortsverbot

Wohnsitzmeldung Plficht

Fussfessel ?

  • Tat soll dadurch im Vorfeld verhindert werden
  • Unausgereifte Technologie
  • Unterstützt aber bietet keine generelle Sicherheit

Sicherheitsverwahrung != Sicherheitsunterbringung

  • Maßregel statt Strafe
  • Soll Rückfall verhindern
  • Strafende = Strafdauer abgesessen und gerichtliches Urteil

Feststellung ob freilassen oder nicht?

Strafverfahren => Strafmaß abhängig vom Gericht

Im Zweifel für den Täter

Entlassungsentscheidungen im Zweifel (glücklicherweise) gegen den Täter

Therapeutisch nur begrenzte Errreichbarkeit

Therapeutische Mapnahmen in der SV?

Offiziell finden Therapien in der SV statt…

… Inoffiziell keine Therapie in der Sicherungsverwahrung

Internetpranger (veröffentlichung von Straftätern im Internet)

  • Menschen wird Angst gemacht
  • Täter müssen zwangsläufig geschützt werden

Was geschehen sollte?!

Keine theoretische Diskussion, schnelle Lösung, da Täter bereits frei

95% der Büger wollen Sicherungsverwahrung

Was bisher (offiziell) noch nicht genannt wurde bzw. diskutiert wird:

Verliert ein Mensch seine Menschenwürde nicht in dem Moment wo er tötet und,- oder missbraucht?

Deshalb fordere ich auf- diskutieren Sie, reden Sie mit Freunden, Bekannten, Nachbarn darüber.

Dieses Thema ist einfach zu wichtig um es nicht schnellsstmöglich zu klären.